Entschädigung für verspäteten Flug

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der von Verspätung betroffenen Flugpassagiere.

Bisher hatten Flugpassagiere nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wen ihr Flug komplett gestrichen wurde. Das ändert sich nun mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Ab einer Verspätung von drei Stunden steht den Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zu, die abhängig von der Flugdistanz bis zu 600 Euro betragen kann.

Geklagt hatten zwei Passagiere, deren Flüge eine Verspätung von 22 und 25 Stunden hatten. Eine Entschädigung wollten die Fluggesellschaften trotz dieser enormen Verspätung nicht zahlen. Mit dem Urteil geht der EuGH auch gegen die Praxis mancher Flugunternehmen vor, eigentlich annullierte Flüge lediglich als verspätete Flüge auszugeben, um die Entschädigungszahlung zu umgehen.

Die Höhe der Entschädigung, auf die die Flugpassagiere nun Anspruch haben, richtet sich nach der Flugdistanz: Bis zu einer Flugstrecke von 1.500 Kilometern beträgt sie 250 Euro, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro und für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometern 600 Euro. Voraussetzung ist, dass der Flug bei der Ankunft mindestens drei Stunden Verspätung hat und keine höhere Gewalt für die Verspätung verantwortlich ist. So muss die Fluggesellschaft also auch zahlen, wenn ein technischer Defekt am Flugzeug für die Verspätung verantwortlich ist, nicht aber, wenn beispielsweise ein Flughafen wegen schlechter Witterung vorübergehend gesperrt wurde.

 
[mmk]